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Popup-Radwege sind rechtmäßig – juristische Hürden für Radwegebau müssen weg

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Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Rechtmäßigkeit von Popup-Radwegen sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork:

Der platte Versuch der AfD, die Verkehrspolitik der 1950er Jahre zurückzuholen, ist gescheitert – gut so. Geschützte Radfahrstreifen, auch in Schnellbauweise als Popup-Radweg, können im Einklang mit der Straßenverkehrs-Ordnung überall eingerichtet werden, wo sie die Verkehrssicherheit verbessern. Und so wie die Dinge stehen, ist das an fast jeder mehrspurigen Hauptstraße in Deutschland der Fall. Was jetzt passieren muss: Die Hürden für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur müssen weg. Es kann nicht sein, dass eine Kommune erst Fahrradunfälle nachweisen muss, um einen Radweg anlegen zu können. Es muss reichen, dass er wichtig für das kommunale Radverkehrsnetz ist. Das ist auch im Sinne der kräftigen Fahrradförderung, wie sie die Bundesregierung im Klimapaket vorsieht. Hier muss der Gesetzgeber ran!Burkhard Stork

Burkhard Stork. Bild: ADFC/Clemens Bilan

Popup-Radwege: Weltweit erprobtes Modell

Popup-Radwege sind Schnellbauversionen von sogenannten geschützten Radfahrstreifen. Sie werden mit einfachen Mitteln – meist Farbe und Poller oder Baken – auf der Fahrbahn errichtet, um schnell Lücken im Radwegenetz zu schließen. Ziel ist, diese Schnellbau-Radwege im zweiten Schritt dauerhaft zu machen, denn gute Radwege sind Mangelware.

Bild: ADFC

Schnellbau-Radwege kommen seit Jahren weltweit zum Einsatz, um Platz für den rapide ansteigenden Radverkehr zu schaffen. Während der Corona-Pandemie war das in vielen Metropolen verstärkt der Fall, vor allem in Bogotà, Mailand, Brüssel und Paris. In Deutschland war Berlin Vorreiter beim Bau von Popup-Radwegen. München und Hamburg sind nachgezogen, in weiteren Städten sind Popup-Radwege geplant.

Hintergrund zum Berliner Rechtsstreit

In Berlin hatte die AfD gegen acht neue Radwege geklagt. Gegen den ersten Beschluss im Eilverfahren hatte die Verkehrsverwaltung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Das OVG hat in seiner heutigen Entscheidung die Rechtmäßigkeit der Popup-Radwege vorläufig bestätigt und den Antrag, sie bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren abzubauen, zurückgewiesen.

Bild: ADFC/ Krone

Mehr unter www.adfc.de.


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